Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und gelten für den gesamten Bereich im Zusammenhang mit der Firma Brandschutz Breit. Mit einer Anmeldung oder Buchung erklären Sie sich mit den Bedingungen der Firma Brandschutz Breit einverstanden.
2. Begriffsdefinition
Wir verwenden bestimmte Fachbezeichnungen in unseren Leistungen. Um die Fachbezeichnungen für Sie klar zu definieren, werden diese wie folgt beschrieben.
2.1. Begehung
2.1.1. Definiert eine Besichtigung von Gebäuden, Objekten und Örtlichkeit unter den Aspekten des technischen und organisatorischen Brandschutzes.
2.1.2. Die zu begehenden Bereiche können durch den Auftraggeber definiert oder eingeschränkt werden.
2.1.3. Die Feststellung von Mängeln zum Thema des technischen und organisatorischen Brandschutzes werden aus Sicht des Mitarbeiters der Firma Brandschutz Breit dokumentiert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
2.1.4. Alle gewonnenen Erkenntnisse werden streng vertraulich behandelt. Ein Austausch über gewonnene Erkenntnisse findet lediglich zwischen dem Auftraggeber und der Firma Brandschutz Breit statt.
2.1.5. Alle Aussagen, Meinungen und Feststellungen sowie die Dokumentation sind nicht rechtsbindend und stellen lediglich die persönliche Sicht des Mitarbeiters dar.
2.2. Beratung
2.2.1. Auf Anfragen des Auftraggebers (auch telefonisch) werden Sachverhalte dargestellt, erfasst und kommentiert.
2.2.2. Eine Beratung kann telefonisch oder vor Ort stattfinden.
2.2.3. Eine Beratung am Telefon kann kostenpflichtig sein und wird nach Aufwand auf Basis aktuell geltender Preisliste der Firma Brandschutz Breit in Rechnung gestellt.
2.2.4. Die Aussagen, Meinungen und Feststellungen sowie eine ggf. abgegebene Dokumentation sind nicht rechtsbindend und stellen lediglich die persönliche Sicht des Mitarbeiters dar.
2.3. Zusatzleistungen
2.3.1. Es wird eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Firma Brandschutz Breit über eine gewünschte Leistung definiert und im Angebot beschrieben.
2.4. Zertifizierte Kurse
2.4.1. Kurse unter Vorgaben von Themen, Umfang und zeitlichen Rahmen. Die Vorgaben werden (meist von den Berufsgenossenschaften) festgelegt und regelmäßig überprüft. Um die Akzeptanz der Kurse und der Zertifikate zu gewährleisten, sind die Vorgaben von der ausbildenden Stelle einzuhalten. Ein Einfluss der ausbildenden Stelle auf die Vorgaben besteht nicht.
2.5. Schulungen / Seminar
2.5.1. Ist ein Fach- oder Themenbezogener Unterricht ohne oder nur sehr geringem praktischem Anteil. Die Themen, Voraussetzungen und Gegebenheiten werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
2.6. Inhouse Kurs
2.6.1. Ein Kurs in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder in vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Die Teilnahme ist nur Mitarbeitern des Auftraggebers oder vom Auftraggeber zugelassen Personen möglich und gestattet.
2.7. Öffentlicher Kurs
2.7.1. Ein Kurs in den Räumlichkeiten der Firma EHT Breit oder in von der Firma EHT Breit zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Die Teilnahme ist allen angemeldeten und zugelassen Personen möglich und gestattet.
3. Preise
3.1. Alle Grundpreise der Firma Brandschutz Breit sind Netto- Preise.
3.2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auf der Rechnung ausgewiesen.
3.3. Es gelten die im Angebot (innerhalb der Frist) oder im Vertrag vereinbarten Preise.
3.4. Zusätzliche Leistungen wie z.B. Verleih von Ausrüstung (sofern diese nicht im Angebot aufgeführt sind) sind nicht inkludiert und können zusätzliche Kosten auslösen.
3.5. Zusätzlich entstandene Kosten werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
4. Zahlung
4.1. Die Rechnung ist direkt nach Rechnungszugang, spätestens jedoch nach der auf der Rechnung angegebenen Frist zur Zahlung fällig. Maßgebend ist der Zahlungseingang auf dem Konto der Firma Brandschutz Breit.
5. Zahlungsverzug
5.1. Der Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Auftraggeber die Fälligkeit der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Angabe von Gründen oder schriftlichen Antrag auf Zahlungsaufschub verstreichen lässt.
5.2. Spätestens nach 30 Tagen nach Rechnungsstellung werden bezgl. des Zahlungsverzuges ggf. zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.
6. Umsatzsteuer
6.1. Die Firma Brandschutz Breit ist Umsatzsteuerpflichtig.
6.2. Die Umsatzsteuer-Nr. ist auf den betreffenden Formularen angegeben oder kann angefragt werden.
7. Angebot Anfrage
7.1. Es gelten die aktuellen Preise zum Zeitpunkt der Anfrage bis zum Ablauf der angegebenen Frist.
8. Angebot Abgabe
8.1. Das jeweilige Angebot bezieht sich auf die im Angebot beschriebenen Leistungen.
8.2. Mehr- oder Sonderleistungen werden ggf. gesondert berechnet.
8.3. Fahrtkosten werden nach Aufwand gesondert berechnet.
9. Buchung / Vertragsabschluss
9.1. Die Buchung einer Veranstaltung oder einer Leistung ist gemäß §124 BGB auch mündlich möglich und rechtlich bindend. Zur Information und Dokumentation wird von der Firma EHT – Breit eine Terminbestätigung an den Kunden versandt. Die Firma Brandschutz – Breit ist lediglich für den Versand der Terminbestätigung an die bekannte Adresse zuständig.
9.2. Sollten Sie keine Buchungs- und Terminbestätigung erhalten haben, so bitten wir um eine unverzügliche Benachrichtigung.
9.3. Die AGB werden mit einer Buchung Bestandteil des Vertrags zwischen Auftraggeber, Teilnehmer und der Firma Brandschutz Breit.
9.4. Eine Pflicht zum Vertragsschluss besteht in keinem Fall. Es handelt sich ausschließlich um Dienstleistungsverträge. Erfolge werden nicht vereinbart und nicht geschuldet.
9.5. Die Firma Brandschutz Breit ist nicht verpflichtet, die Angaben in den Formularen zu prüfen.
10. Absage einer Veranstaltung
10.1. Wir behalten uns vor, ein Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder wenn Gründe vorliegen, welche wir nicht zu vertreten haben (z. B. Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt). In diesen Fällen werden die Auftraggeber / Teilnehmer umgehend benachrichtigt. Bereits gezahlte Seminargebühren werden erstattet; weitere Ansprüche bestehen ausdrücklich nicht!
11. Terminabsage / Verschiebung / Änderungen
11.1. Die Buchung eines Inhouse Kurses oder der gebuchten Leistung können bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Bei später eingehendem Widerruf oder Nichterscheinen bzw. vorzeitigem Abbruch stellen wir 100 % der gebuchten Leistung in Rechnung. Maßgebend ist der Eingang der Stornierung im E-Mail-Postfach.
11.2. Bei öffentlichen Veranstaltungen kann der gebuchte Platz bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn storniert werden. Nach dieser Frist ist keine Stornierung mehr möglich.
11.3. Eine Stornierung ist nur schriftlich möglich (per E-Mail). Bei später eingehendem Widerruf oder Nichterscheinen bzw. vorzeitigem Abbruch stellen wir 100 % der gebuchten Leistung in Rechnung. Es werden nur E-Mails mit vollständigen und korrekten Daten akzeptiert. Die Angaben in den E-Mails werden durch die Firma Brandschutz Breit nicht geprüft.
11.4. Der gebuchte Platz kann jederzeit durch einen anderen, geeigneten Teilnehmer besetzt werden. Die Kosten werden ausschließlich dem Auftraggeber der Buchung in Rechnung gestellt.
11.5. Eine Umbuchung kann schriftlich (per E-Mail) angezeigt werden. Es werden nur E-Mails mit vollständigen und korrekten Daten akzeptiert. Die Angaben in den E-Mails werden durch die Firma Brandschutz Breit nicht geprüft.
11.6. Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn, bei Krankheit und bei Abbruch der laufenden Veranstaltung wird die komplette Gebühr fällig. Ein Attest reicht nicht aus.
11.7. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für die Buchung unserer termingebundenen Veranstaltungen.
11.8. Bei zu spät erscheinendem Teilnehmer oder bei Teilnehmer, die die Veranstaltung nicht im vollen Umfang abschließen, behält sich die Firma Brandschutz Breit vor, die Ausstellung eines Zertifikates zu verwehren.
12. Kurse und Unterrichte
12.1. Die Themen, Inhalte und Zeiten definierter Kursformate (Brandschutzhelferkurs, …) sind von Berufsgenossenschaften vorgegeben und können aus Gründen der Anerkennung nicht geändert werden. Aus fachlichen oder betrieblichen Gründen des Auftraggebers können unwesentliche Änderungen vorgenommen werden, sofern der wesentliche Kern gewahrt bleibt.
12.2. Zusatzleistungen zur Aus- und Fortbildung definierter Kursformate werden in Absprache mit dem Auftraggeber zusätzlich vermittelt. Diese werden im Angebot pauschal mit „Zielgruppenorientierte Übungen“ definiert. Die Abrechnung erfolgt auf der Rechnung pauschal.
12.3. Nicht definierte Kursformate werden durch die Firma Brandschutz Breit vorgegeben oder zwischen dem Auftraggeber und der Firma Brandschutz Breit abgesprochen und vereinbart. Ein evtl. in diesem Bezug ausgestelltes Zertifikat hat keine Rechtsbindung.
12.4. Verschiedene Kursformate beinhalten praktische Unterrichtseinheiten. Diese können bei einem Inhouse Kurs nur durchgeführt werden, wenn durch den Auftraggeber ein geeigneter Bereich auf einer Privatfläche zur Verfügung gestellt wird. Dieser Bereich muss durch den Auftraggeber organisiert und genehmigt sein und in ausreichender Größe zur Verfügung stehen. Ein öffentlicher Bereich ist in der Regel nicht zugelassen.
12.5. Feuerlöschübungen können aus Brandschutzgründen ausschließlich im Freien ohne Überdachung und unter Berücksichtigung der vor Ort herrschenden Sicherheitsbedingungen durchgeführt werden.
12.6. Der Trainer der Firma Brandschutz Breit kann nach Prüfung der Gegebenheiten vor Ort die praktische Übung einschränken, abändern oder absagen. Diese Entscheidung hat keinen Einfluss auf den Vertrag und deren Kosten.
12.7. Die praktische Brandschutzübung beinhaltet ggf. Handlungen am offenen Feuer. Nicht direkt agierende Teilnehmer haben einen entsprechenden Sicherheitsabstand einzuhalten. Für körperliche Schäden oder Sachschäden der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen.
12.8. Den Anweisungen des Trainers der Firma Brandschutz Breit ist Folge zu leisten.
13. Personenbezogene Daten
13.1. die Kursteilnehmer tragen sich zu Kursbeginn selbst in eine von uns zur Verfügung gestellte digitale Teilnehmerliste ein. Jeder Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Eingabe selbst verantwortlich. Vor der Abgabe der Daten sind diese vom Teilnehmer selbst auf Richtigkeit zu prüfen. Die Teilnehmerunterlagen werden auf Basis dieser Eingaben erstellt.
13.2. Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für die Kursabwicklung gespeichert werden.
13.3. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Erstellung der Teilnehmerunterlagen verwendet. Diese werden 2 Jahre gespeichert und danach gelöscht.
13.4. Die Teilnehmerunterlagen werden per Mail entweder an den Auftraggeber oder dem Teilnehmer selbst per Mail versandt.
14. Zertifikate und Bescheinigungen
14.1. Die Genehmigung zur Nutzung eines personalisierten Zertifikates gilt ausschließlich für die konkret im Zertifikat bezeichnete Person für die im Zertifikat benannte Kompetenz.
14.2. Das Zertifikate darf nur in der von der Firma Brandschutz Breit zur Verfügung gestellten Form verwendet werden. Es darf nicht nur teil- oder auszugsweise benutzt werden. Ein Teilnehmer / Nutzer ist nicht befugt, Änderungen des Zertifikates vorzunehmen. Das Zertifikat darf nicht irreführend verwendet werden. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen kann die Firma Brandschutz Breit weitere Nutzung des Zertifikates untersagen.
15. Ersatzbescheinigung
15.1. Der Teilnehmer kann innerhalb von zwei Jahren nach Kursteilnahme eine Ersatzbescheinigung anfordern, wenn er den Namen des Kursteilnehmers sowie das Kursdatum und den Kursinhalt nennt. Die Ersatzbescheinigung wird erst nach Zahlung der Ersatzbescheinigungsgebühr gemäß der bei Anforderung aktuell geltenden Preisliste ausgestellt.
16. Gesundheitlicher Zustand / Ausschluss der Kursteilnehmer
16.1. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm gesandten Kursteilnehmer über einen ausreichenden geistigen und körperlichen Gesundheitszustand verfügen, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können.
16.2. Die Kursteilnehmer versichern, dass sie über einen ausreichenden geistigen und körperlichen Gesundheitszustand verfügen, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können.
16.3. Der Trainer oder Referent kann Teilnehmer von der Veranstaltung zum Schutz vor sich selbst oder zum Schutz der anderen Kursteilnehmer, des Kursleiters oder Dritter fristlos ausschließen.
16.4. Unter anderem gelten folgende Ausschlussgründe:
16.4.1. Ein Teilnehmer steht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
16.4.2. Die Körperliche Leistungsfähigkeit eines Teilnehmers stellt ein gesundheitliches Risiko dar.
16.4.3. Teilnehmer stört den Veranstaltungsverlauf nachhaltig.
16.4.4. Nur im Ansatz respektloses, beleidigendes Verhalten gegenüber dem Trainer, den Teilnehmern oder anderen Personen.
16.4.5. Nur im Ansatz gewalttätiges Verhalten eines Teilnehmers.
16.4.6. Teilnehmer ist wiederholt unpünktlich.
16.4.7. Teilnehmer widersetzt sich mehrfach den Anweisungen des Kursleiters.
16.4.8. Teilnehmer gefährdet durch sein Verhalten Dritte oder sich selbst.
16.4.9. Teilnehmer erfüllt die in der Kursbeschreibung angeführten Voraussetzungen nicht.
16.5. Im Fall eines Ausschlusses hat der Teilnehmer / Kunde keinen Anspruch auf Erstattung der anteiligen Kursgebühren.
16.6. Im Fall eines Ausschlusses hat der Teilnehmer / Kunde keinen Anspruch auf ein Zertifikat.
17. Haftungsausschluss für Sachschäden
17.1. Für jeglicher Art von Sachschäden oder Verluste im Zusammenhang mit einer Veranstaltung ist die Haftung durch die Firma Brandschutz Breit ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für die Gegenstände der Teilnehmer, für die genutzten Räumlichkeiten sowie die notwendigen Zufahrten und Übungs- oder Betretungsbereiche auf Firmen- und Privatgeländen, sofern keine Mutwilligkeit besteht.
18. Haftungsausschluss bei Personenschäden
18.1. Für jegliche Art von Verletzungen oder Erkrankungen der Teilnehmer im Zusammenhang mit einer Veranstaltung oder eines Auftrages ist die Haftung durch die Firma Brandschutz Breit ausgeschlossen.
19. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
19.1. Alle Mitarbeiter der Firma Brandschutz Breit stehen unter Schweigepflicht. Die Firma Brandschutz Breit mit seinen Mitarbeitern verpflichtet sich gegenüber allen Teilnehmern, Kunden und Auftraggeber der Verschwiegenheit über sämtliche, uns zugänglichen Informationen durch Begehungen, Besichtigungen, Durchführung von Kursen usw.
20. Sicherheit
20.1. Alle Mitarbeiter der Firma Brandschutz Breit haben einen einwandfreien Leumund und werden auch in sensiblen Sicherheitsbereichen eingesetzt.
Ersteller: Wilhelm Breit
Brandschutz Breit – Stand 2024
